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   OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5800
OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95 (https://dejure.org/1995,5800)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.07.1995 - Ss 77/95 (https://dejure.org/1995,5800)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Juli 1995 - Ss 77/95 (https://dejure.org/1995,5800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen ; Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1996, 301
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95
    Nach § 265 Abs. 4 StPO i. V. mit § 244 Abs. 2 StPO und Art. 103 Abs. 1 GG darf der Tatrichter den Angeklagten nicht darüber im unklaren lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (BGHSt 28, 196, 197; BGH StV 1995, 116 ).

    Vielmehr muß deutlich geworden sein, daß das Gericht selbst ihn aufgenommen und in seine für die Entscheidung bedeutsamen Erwägungen einbezogen hat (KK-Hürxtbal, StPO , 3. Aufl., § 265 Rdnr. 24; BGHSt 28, 196, 197; BGH StV 1988, 329 ).

  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95
    Nach § 265 Abs. 4 StPO i. V. mit § 244 Abs. 2 StPO und Art. 103 Abs. 1 GG darf der Tatrichter den Angeklagten nicht darüber im unklaren lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (BGHSt 28, 196, 197; BGH StV 1995, 116 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob der Hinweis auf die Annahme einer veränderten Tatzeit - im Gegensatz zu sonstigen tatsächlichen Veränderungen - förmlich zu erteilen ist und sich aus dem Protokoll über die Hauptverhandlung ergeben muß (BGHSt 19, 88, 89; BGH StV 1995, 116 ).

  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95
    Dabei kann offen bleiben, ob der Hinweis auf die Annahme einer veränderten Tatzeit - im Gegensatz zu sonstigen tatsächlichen Veränderungen - förmlich zu erteilen ist und sich aus dem Protokoll über die Hauptverhandlung ergeben muß (BGHSt 19, 88, 89; BGH StV 1995, 116 ).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95
    Vielmehr muß deutlich geworden sein, daß das Gericht selbst ihn aufgenommen und in seine für die Entscheidung bedeutsamen Erwägungen einbezogen hat (KK-Hürxtbal, StPO , 3. Aufl., § 265 Rdnr. 24; BGHSt 28, 196, 197; BGH StV 1988, 329 ).
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